AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.              Geltungsbereich und Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der Fischer Fix GmbH, Rosenstrasse 12, 5605 Dottikon, fabian.fischer@fischerfix.ch (nachfolgend: «wir» oder «uns»), insbesondere für die Überprüfung, Lieferung und Herstellung von säure- und laugeresistenten Innengummierungen für Behälter oder Bauteile.

Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern; es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Annahme unserer Offerte gültigen AGB. Einzelvereinbarung, die wir mit Ihnen abschliessen, haben Vorrang vor den vorliegenden AGB. Ihre AGB sowie abweichende oder entgegenstehende AGB finden im Verhältnis zwischen Ihnen und uns keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

2.              Hinweis vor Offertannahme

Bitte lesen Sie diese AGB mit den nachfolgenden Bestimmungen vor der Annahme unserer Offerte oder vor Unterzeichnung unseres Rapports sorgfältig durch. Mit der Annahme unserer Offerte oder Unterzeichnung unseres Rapports erklären Sie sich mit den Bestimmungen unserer AGB sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie bestätigen zudem ausdrücklich, dass Sie berechtigt sind, rechtsverbindliche Verträge für sich selbst und/oder für einen Dritten (z.B. Ihren Arbeitgeber, den Dienstleistungsempfänger oder Produkteempfänger) abzuschliessen.

3.              Offertstellung, Offertannahme, Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen uns kommt zustande, wenn Sie telefonisch oder schriftlich eine Anfrage stellen und wir Ihnen daraufhin eine Offerte unterbreiten, die Sie innerhalb der in der Offerte festgelegten Frist annehmen, oder indem Sie vor Ort unseren Rapport unterzeichnen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des tatsächlichen Aufwands, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Festpreis vereinbart.

Unsere schriftlichen Offerten sind ab dem Ausstellungsdatum 14 Tage lang gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptieren Sie die darin aufgeführten Leistungen zu den angegebenen Bedingungen sowie zu den Bestimmungen dieser AGB. Sofern nicht anders vereinbart, sind E-Mails der Schriftlichkeit gleichgestellt.

Ein verbindlicher Vertrag zwischen uns kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung der Auftragsausführung oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

4.              Unsere Pflichten

Wir sind zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Hierbei erbringen wir unsere Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung unseres Fachwissens und unserer Erfahrung. Wir verpflichten uns, qualifizierte und fachlich kompetente Mitarbeitende einzusetzen und diese bei der Leistungserbringung zu betreuen sowie zu überwachen.

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags oder der Dienstleistungserbringung nach eigenem Ermessen Dritte, wie beispielsweise Sandstrahler, hinzuzuziehen. In diesem Fall stellen wir sicher, dass die für uns geltenden vertraglichen Pflichten auch für den Dritten verbindlich sind und von diesem eingehalten werden.

5.              Mitwirkungspflichten / Ihre Pflichten

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen (insbesondere zur Art des Mediums, Einsatztemperatur, etc.) und Materialien (z. B. Behälter, Behälterart, Bauteile, etc.). Sie sind verpflichtet, uns nach besten Kräften zu unterstützen und alle für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien, insbesondere Behälter oder Bauteile, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

Vor Beginn unserer Leistungserbringung sind Sie dafür verantwortlich, dass der Behälter oder die Bauteile gereinigt, gespült und trocken sind. Alle Flanschverbindungen und Rohrleitungen müssen ordnungsgemäss abgedichtet sein. Zudem sind Sie verpflichtet, uns alle relevanten Informationen über den Zustand des Behälters mitzuteilen.

Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, tragen Sie die daraus entstehenden Konsequenzen. Insbesondere haben Sie uns für einen eventuell entstehenden Mehraufwand und/oder allfällige Schäden zu entschädigen.

6.              Leistungsänderungen

Wir bemühen uns, Ihre Änderungswünsche bei der Leistungserbringung soweit zumutbar zu berücksichtigen. Sollten sich die gewünschten Änderungen auf die vertraglich vereinbarten Leistungen auswirken, insbesondere auf unseren Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren wir vorab eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen / der Offerte. Dies umfasst insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung gegebenenfalls bereits vereinbarter Termine.

7.              Termine

Vereinbarte Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt und in der Offerte aufgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal, Lieferengpässe, höhere Gewalt) ohne Kosten- oder Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen informieren wir Sie umgehend.

8.              Vergütung und Spesen

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis des Zeitaufwands gemäss den auf unserer Website (https://fischerfix.ch) oder in der Offerte angegebenen Konditionen. Spesen und sonstige Auslagen sind nicht in der Vergütung enthalten und werden Ihnen separat zu den in der Offerte genannten Bedingungen in Rechnung gestellt.

Die Vergütung und die Spesen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gegebenenfalls weiterer gesetzlicher Abgaben.

9.              Rechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug

Nach Abschluss unserer Leistungen stellen wir Ihnen die Rechnung für die Vergütung sowie für allfällige Spesen und Nebenauslagen ausschließlich elektronisch per E-Mail zu. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Erhalt der Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung ist unter Verwendung des Einzahlungsscheins und innerhalb der vorgegebenen Frist per Banküberweisung zu leisten. Bar- oder Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch Mahngebühren in Höhe von CHF 25.00 pro Mahnung zu erheben. Zudem stellen wir Ihnen weitere Kosten, die uns durch das Inkasso (z.B. Beizug eines Inkassounternehmens) entstehen, in Rechnung. Sollte die Einleitung einer Betreibung notwendig sein, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 200.00.

10.           Gewährleistung / Mängelrüge

Wir leisten Gewähr für eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten sowie für die Beständigkeit der eingesetzten Materialien. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf den vorbeanspruchten Untergrund des Behälters, der Bauteile oder auf uns von Ihnen gelieferte Materialien zurückzuführen sind. Gleiches gilt für Schäden an Behältern oder Bauteilen, die durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sind.

Sie sind verpflichtet, unsere Leistungen oder die von uns an Sie gelieferten und/oder bearbeiteten Behälter oder Bauteile unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und etwaige Schäden zu überprüfen. Fehler oder Beschädigungen sind uns innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt zu melden. Mängel, die bei einer ordnungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren und später auftreten, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlassen Sie die Überprüfung und/oder die unverzügliche Mängelanzeige, gilt unsere Leistung und die Behälter oder Bauteile als genehmigt, und Sie sind nicht mehr berechtigt, Ansprüche gegen uns geltend zu machen.

Ihre Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf eine Nachbesserung innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der Mängelrüge oder auf eine Ersatzlieferung (ebenfalls innerhalb dieser Frist), unter Ausschluss aller anderen Ansprüche, insbesondere Wandelung, Minderung oder Ersatz von mittelbaren Schäden und Folgeschäden. Wir entscheiden nach eigenem Ermessen, ob eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung erfolgt. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, sind Sie – und nur bei erheblichen Mängeln – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Für Mängelrügen, Reklamationen oder Servicefragen stehen wir Ihnen unter Angabe einer Mängelbeschreibung und weiteren hilfreichen Informationen unter folgender Adresse zur Verfügung: Fischer Fix GmbH, Rosenstrasse 12, 5605 Dottikon, fabian.fischer@fischerfix.ch.

11.           Haftung

Wir haften ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht und nachgewiesen wurden. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für mittelbare und Folgeschäden – unabhängig davon, ob sie aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einem anderen Grund resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zu den mittelbaren Schäden zählen beispielsweise entgangener Gewinn, Vermögensschäden oder Reputationsschäden infolge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit unserer Leistungen. Jegliche Haftung für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung oder Behandlung der Behälter oder Bauteile durch Sie entstehen, ist ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei durch uns verursachte schuldhaften Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Gesamthaftung beschränkt sich – vorbehaltlich des Vorstehenden, unabhängig des Grundes uns soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Vergütung gemäss der akzeptierten Offerte.

Bei Ereignissen, welche ausserhalb unseres Einflussbereichs und unserer Kontrolle liegen (sog. höhere Gewalt), übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung jeglicher Pflichten. Ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs liegt beispielsweise (nicht abschliessend) in folgenden Fällen vor: bei Streiks, Protesten, Protestaktionen, Sperren oder anderen industriellen Handlungen durch dritte Parteien, Invasionen, Terroranschlägen, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürmen, Fluten, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, anderen Naturkatastrophen, oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken oder die Nutzungsunfähigkeit der Schienen-, Versand-, Flug-, Kraftfahrtstrecken oder anderer Mittel des öffentlichen oder privaten Verkehrs.

Sollte ein Ereignis höherer Gewalt eintreten, das unsere Vertragserfüllung beeinträchtigt, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren.

12.           Vertragsbeendigung

Der Vertrag endet durch die Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sie bleibt die in der Offerte vereinbarte Vergütung für den gesamten Zeitraum vollständig geschuldet, unabhängig davon, ob der Auftrag bis zur Vertragsbeendigung vollständig ausgeführt wurde. Sollten wir für den verbleibenden Zeitraum einen anderen Auftrag annehmen können, wird die Vergütung für das nicht für Sie verbrauchte Material abgezogen.

Ein wichtiger Grund berechtigt uns zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Umstand eintritt, der es uns nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, insbesondere im Falle der Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über Sie.

Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform, um wirksam zu sein; eine E-Mail reicht hierfür nicht aus.

13.           Datenschutz / Immaterialgüterrechte

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Ihren Rechten und damit verbundenen Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

Wir behalten sämtliche uns zustehenden Immaterialgüterrechte in vollem Umfang.

14.           Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

15.           Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB, die darauf basierenden Vertragsbeziehungen sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, ist unser Sitz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

Fischer Fix GmbH, Oktober 2024